Rechtlicher Bereich / Barrierefreiheit
1. Erklärung zur Barrierefreiheit
1 Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Armani-Gruppe ist bestrebt, ihre Websites gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 106 vom 10. August 2018 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzt, barrierefrei zugänglich zu machen. Die Armani-Gruppe stellt Erklärungen zur Barrierefreiheit für die unten aufgeführten Websites der Armani-Gruppe bereit, alphabetisch sortiert nach dem Namen der Referenzwebsite. Die Erklärung zur Barrierefreiheit jeder Website wurde in einem speziellen Bereich veröffentlicht, der von der Startseite aus erreichbar ist, wie es die Vorschriften vorsehen.
Name der Website | Webadresse | Datum der Aktualisierung der Erklärung |
Armani.com (beinhaltet diese Bereiche Giorgio Armani, Emporio Armani, EA7, Armani Exchange, Armani/Casa, Armani/Fiori, Armani Restaurants, Armani Clubs) | 17. Oktober 2024 | |
Armani/Dolci | 5. September 2024 | |
Armani Hotels | 28. August 2024 | |
Armani Nobu Milano - Delivery | 29. August 2024 | |
Armani/Silos | 6. September 2024 | |
Armani/Values | 5. September 2024 | |
Emporio Armani Ristorante e Caffè - Delivery | 29. August 2024 |
1.1 Art der Meldungsübermittlung und Kontaktdaten des Anbieters
Der von uns eingeleitete Prozess ist uns sehr wichtig und das Feedback unserer Benutzer ist von grundlegender Bedeutung: Wenn Sie bei der Nutzung unserer Websites auf Probleme stoßen oder Berichte oder Vorschläge haben, können Sie uns unter dem folgenden Link kontaktieren www.armani.com/contactus.
2. Armani.com-Erklärung zur Barrierefreiheit
1 Armani.com-Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Armani-Gruppe verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004 barrierefrei zu gestalten. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.armani.com.
1.1 Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523
1.1.1 Konformitätsstatus
Teilweise konform – Diese Website ist aufgrund der unten aufgeführten Fälle der Nichteinhaltung teilweise konform mit den Anforderungen des Anhangs A der Norm UNI EN 301549:2018 (WCAG 2.1) und den Anforderungen des Anhangs A des Ministerialerlasses vom 5. Juli 2005 (WCAG 2.0).
1.1.2 Nicht barrierefreie Inhalte
Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Nichteinhaltung des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004:
2. Nicht alle Bilder verfügen über aussagekräftigen Alternativtext, der ihren Inhalt oder ihre Funktion für sehbehinderte Menschen, die Bildschirmlesegeräte verwenden, richtig beschreibt, oder es wird Alternativtext für Bilder bereitgestellt, die rein dekorativ sind und somit das Erfolgskriterium der WCAG 1.1.1 „Nicht-textueller Inhalt“ nicht erfüllen;
3. Auf manchen Seiten ist die hierarchische Reihenfolge der Überschriftenebenen falsch oder Überschriftentexte sind nicht mit der richtigen Semantik gekennzeichnet, daher ist das Erfolgskriterium der WCAG 1.3.1 „Info und Beziehungen“ nicht erfüllt;
4. An einigen Stellen ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund nicht ausreichend, sodass das Lesen schwierig sein kann. Daher wird das Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“ nicht erfüllt.
5. Auf einigen Seiten und in einigen Seitenleisten kann eine Skalierung des Textes auf 200 % dazu führen, dass sich der Text mit angrenzenden Inhalten überlappt bzw. abgeschnitten oder verdeckt wird. Daher wird das Erfolgskriterium der WCAG 1.4.4 „Textgröße ändern“ nicht erfüllt.
6. Auf einigen Seiten wird der Inhalt nicht optimal angepasst, und beim Vergrößern der Seite auf 400 % kann es zu einer Verkleinerung des angezeigten Textes kommen, insbesondere bei den Produktnamen in den Produktkarten. Daher wird das Erfolgskriterium der WCAG 1.4.10 „Umfluss” nicht erfüllt.
7. Einige Komponenten der Benutzeroberfläche (z. B. Formularfelder, Schaltflächen) weisen keinen ausreichenden Kontrast zu angrenzenden Farben auf, sodass es schwierig sein kann, den bedienbaren Bereich zu identifizieren und zu unterscheiden. Daher wird das Erfolgskriterium der WCAG 1.4.11 „Nicht-Text-Kontrast“ nicht erfüllt.
8. Auf einigen Seiten kann das Ändern der Textstileigenschaften zu einem Verlust von Inhalten oder einer Reduzierung des angezeigten Textes führen, insbesondere bei Produktnamen in Produktkarten, wodurch das Erfolgskriterium der WCAG 1.4.12 „Textabstand“ nicht erfüllt wird.
9. Einige Popups mit Statusmeldungen können nicht mit der Tastatur geschlossen werden. Daher ist das Erfolgskriterium er WCAG 2.1.1 „Tastatur“ nicht erfüllt.
10. Einige Seiten enthalten Schieberegler, die automatisch starten und über keinen Mechanismus zum Anhalten, Stoppen oder Ausblenden verfügen. Sie erfüllen daher nicht das Erfolgskriterium WCAG der 2.2.2 „Pausieren, beenden, ausblenden“.
11. Videoinhalte können Blitze und Blinzeln enthalten, die bei manchen Benutzern unerwünschte Reaktionen hervorrufen können. Daher wird das Erfolgskriterium der WCAG 2.3.1 „Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger“ nicht erfüllt.
12. Nach dem Schließen der Seitenleisten kehrt der Tastaturfokus zum Anfang der Seite zurück; das Navigieren im Popup „Diesen Artikel teilen“ mit der Tastatur nach dem Link „Teilen auf X“ bringt den Fokus zum Anfang der Seite zurück, daher ist Erfolgskriterium der WCAG 2.4.3 „Fokus-Reihenfolge“ nicht erfüllt;
13. Einige Links sind leer oder im Kontext möglicherweise nicht aussagekräftig. Daher ist das Erfolgskriterium der WCAG 2.4.4 „Zielbeschreibung eines Links (im Kontext)“ nicht erfüllt.
14. Der Tastaturfokusindikator ist auf allen interaktiven Elementen sichtbar, mit Ausnahme ausgewählter Registerkartenelemente in einigen Seitenleisten, wie z. B. der Seitenleiste „Größe auswählen“ auf Produktseiten. Daher ist das Erfolgskriterium der WCAG 2.4.7 „Fokus sichtbar“ nicht erfüllt.
15. Auf einigen Seiten enthält der zugängliche Name interaktiver Komponenten (Links und Schaltflächen) nicht die Bildschirmbeschriftung, daher ist das Erfolgskriterium der WCAG 2.5.3 „Beschriftung (Label) im Namen“ nicht erfüllt.
16. Auf einigen Seiten wird die Sprache von Wörtern oder Textabschnitten nicht angegeben, die in einer anderen Sprache als der Hauptsprache der Seite verfasst sind. Dadurch wird es für Text-zu-Audio-Lösungen schwierig, die Umwandlung korrekt durchzuführen. Daher wird das Erfolgskriterium der WCAG 3.1.2 „Sprache von Teilen“ nicht erfüllt Dies gilt für einige Fehlermeldungen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen von Formularen, das Vorhandensein von Wörtern oder Wortfolgen in einer anderen Sprache als der der Seite in Produktnamen sowie die Beschriftungen einiger Links und Schaltflächen;
17. Einige Statusmeldungen, die das Ergebnis einer Aktion mitteilen, wie etwa das Hinzufügen oder Entfernen eines Produkts zur Wunschliste oder einige Fehlermeldungen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen von Formularen, werden nicht korrekt an unterstützende Technologien übermittelt, daher ist das Erfolgskriterium der WCAG 4.1.3 „Statusmeldungen“ nicht erfüllt;
18. Das Verhalten einiger Elemente wird nicht an unterstützende Technologien übermittelt, daher wird das Erfolgskriterium der WCAG 4.1.2 „Name, Rolle, Wert“ nicht erfüllt.
1.1.3 Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 17. Oktober 2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Bewertung abgegeben, die den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2012 entspricht und von der unabhängigen Stiftung Fondazione LIA durchgeführt wurde.
1.1.4 Art der Meldungsübermittlung und Kontaktdaten des Anbieters
Der Prozess, den wir gestartet haben, ist uns sehr wichtig und das Feedback unserer Benutzer ist von grundlegender Bedeutung: Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Websites haben oder uns Berichte oder Vorschläge machen möchten, können Sie uns unter folgender Adresse kontaktieren www.armani.com/contactus.
1.2 Informationen auf der Website und zur Struktur
1.2.1 Informationen auf der Website
· Veröffentlichungsdatum der Website: 2024
· Es wurden Usability-Tests durchgeführt: Nein
· Für die Website verwendetes Content Management System (CMS): proprietäre Software. \
1.2.2 Informationen zur Struktur
· Anzahl der vom Träger beschäftigten Mitarbeiter mit einer Behinderung: 96
· Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter mit einer Behinderung: 96